Murphys Gesetz lautet: "Wenn etwas schief gehen kann, dann wird es auch schief gehen". Leider bewahrheitet sich dieses Phänomen beim Arbeiten am PC besonders häufig.
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Diese Schadsoftware lädt sich beim Surfen im Internet für den Internetnutzer unbemerkt herunter und installiert sich auf dem Computer. Dadurch wird der Computer gesperrt und der Betroffene zugleich aufgefordert, eine Zahlung mittels "Ukash" vorzunehmen, um den Computer wieder freizuschalten.
In einem erscheinenden Pop-Up-Fenster wird der Betroffene über den angezeigten Text bezichtigt, seinen Computer für strafbare Handlungen, insbesondere zur Verbreitung kinderpornografischen Materials sowie E-Mails mit terroristischem Hintergrund, genutzt zu haben. Zur Verstärkung des Vorwurfs ist die Nachricht mit dem Logo des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei versehen. Dem Betroffenen wird nun eine "Entsperrung" des Computers nach Zahlung eine "Strafe" von 100,- EUR innerhalb von 24 Stunden über den digitalen Bezahldienst "Ukash" angeboten. Anderenfalls würde die Festplatte des Computers gelöscht werden.
Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber derartiger Meldungen. Vielmehr sollen die Betroffenen über diesen Betrugsversuch eingeschüchtert und zu der Zahlung veranlasst werden. Die deutschen Polizeibehörden fordern den Internetnutzer niemals über
Pop-Up-Fenster zu Zahlungen auf.
Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein rät auf keinen Fall der Zahlungsaufforderung nachzukommen sondern diese Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen. Selbst nach der Zahlung der "Strafe" bleibt der Computer mit der Schadsoftware infiziert.
Grundsätzlich raten wir:
"Vorsicht ist besser als Nachsicht! Halten Sie daher den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dieses minimiert die Wahrscheinlichkeit, Opfer derartiger Attacken zu werden."