foto1
foto1
foto1
foto1
foto1
04504 70 80 385
info@bsx.de

Murphys Gesetz lautet: "Wenn etwas schief gehen kann, dann wird es auch schief gehen". Leider bewahrheitet sich dieses Phänomen beim Arbeiten am PC besonders häufig.

------------------------------------------------------------------------------------------------

Nur ein Viertel der Berufstätigen raucht während der Arbeitszeit 

Das Internet ist die beliebteste und häufigste Ablenkung am Arbeitsplatz. Wie das Karriere-Portal Monster.de http://www.monster.de in einer aktuellen Umfrage erhoben hat, surfen rund 40 Prozent der europäischen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auch privat im Internet. Auf Platz zwei der persönlichen Aktivitäten am Arbeitsplatz liegen private Gespräche mit Kollegen. 24 Prozent der Befragten plaudern im Büro gerne über persönliche Dinge. Etwa ein Viertel legt regelmäßige Zigarettenpausen ein. "Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass die Rauchpause mehr Prozent bekommt, das war ein bisschen überraschend", heißt es von Monster.de gegenüber der Presse.

Dennoch sei es nicht weiter verwunderlich, dass das Internet auf den ersten Platz kam, da es mittlerweile zum normalen Alltag bzw. Berufsalltag dazugehöre. Auch das Schreiben privater E-Mails nimmt die Zeit der Berufstätigen in Anspruch. 17 Prozent der Befragten gaben an, privaten Mailverkehr während der Arbeitszeit zu führen. Für viele ist es eine Selbstverständlichkeit, vom Büro aus schnell etwas im Internet zu bestellen oder sich telefonisch mit Freunden zu verabreden. Über einem möglichen wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen gibt die Umfrage keinen Aufschluss.

Für die meisten Firmen sind die persönlichen Beschäftigungen grundsätzlich kein Problem. "Dennoch raten alle Arbeitsrechtsexperten Vereinbarungen mit den Mitarbeitern zu treffen, welche Aktivitäten in welchem Rahmen erlaubt sind", sagt Davide Villa, CEO der Monster Worldwide Deutschland GmbH. Bei Monster.de beispielsweise gebe es solche klaren Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn es sei auch für das Unternehmen wichtig, dass sich die Mitarbeiter am Arbeitsplatz wohlfühlen und Spaß an ihrer Tätigkeit haben. Rein rechtlich gibt es für den Arbeitnehmer aber keinen grundsätzlichen Anspruch auf private Nebenbeschäftigungen am Arbeitsplatz

Weihnachten 2021

unser Kundenparkplatz

Webcam Büro

Software + Partner von

Besucherzahlen

HeuteHeute125
GesternGestern288
WocheWoche804
MonatMonat4413
GesamtGesamt1387300
184.73.56.98

Kundenstopper